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Zustimmung zur sofortigen Bereitstellung und zum Erlöschen des Widerrufsrechts

Die gebuchte Online-Schulung enthält digitale Inhalte, die unmittelbar nach dem Kauf freigeschaltet und zur Verfügung gestellt werden.

Gemäß § 356 Abs. 6 Nr. 2 BGB erlischt das Widerrufsrecht, sobald mit der Bereitstellung der digitalen Inhalte begonnen wurde, wenn die Kundin beziehungsweise der Kunde dem vorab ausdrücklich zugestimmt und bestätigt hat, vom Verlust des Widerrufsrechts Kenntnis zu haben.

 

Erforderliche Bestätigung:

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☐ Ich stimme ausdrücklich zu, dass die digitalen Schulungsinhalte vor Ablauf der Widerrufsfrist sofort bereitgestellt werden. Mir ist bekannt, dass ich mit Beginn der Bereitstellung mein Widerrufsrecht verliere.

Die Zustimmung und die Kenntnisnahme werden gemäß § 312f Abs. 3 BGB in der Vertragsbestätigung festgehalten.

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